Wer in der Schweiz einen Hund anschaffen und halten möchte, hat entsprechende Rechte und Pflichten.
Aktuelle Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Veterinäramt Kanton
Zürich - Bereich Hunde
Die Haltung von Hunden unterliegt der kantonalen Hundegesetzgebung. Der Kanton Zürich definiert entsprechende Ausbildungspflichten.
Eidgenössisches
Tierschutzgesetz (TSchG) / Eidgenössische Tierschutzverordnung (TSchV)
Der Zweck des Eidgenössischen
Tierschutzgesetzes (TSchG) ist es, die Würde und das Wohlergehen von Tieren zu schützen. Das TSchG ist als Rahmengesetz konzipiert. Detaillierte Regeln finden sich hingegen in der Eidgenössischen
Tierschutzverordnung (TSchV).
www.meinheimtier.ch (BLV)
Umfassende
Informationen rund um Heim- und Wildtierhaltung vom
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
www.hundekauf.ch
Augen auf beim Hundekauf! ist eine Informationskampagne vom Schweizer Tierschutz
(STS) und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist eine gemeinnützige, operative und unabhängige Non-Profit-Organisation. Ziel aller Projekte von TIR ist es, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen
in Recht, Ethik und Gesellschaft zu verbessern.
Rechtsdienst
Hundeanwalt Dr. Daniel Jung