Vom 1.April bis 31.Juli während der Brut-uns Setzzeit müssen Hunde im Kanton Zürich an die Leine.
Zur Leinenpflicht im Wald und am Waldrand, gab es diese Woche einen Bericht bei "TELE Z aktuell" unsere neue Präsidentin Dorothe Kienast wurde dazu interviewt.
Von April bis Juli gilt bekanntlich die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Warum man seinen Hund jederzeit und überall in Sichtdistanz und abrufbar führen muss, erklärt die ZHV-Präsidentin im Gespräch mit einem NZZ-Journalisten.