News vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kurz BLV


Rottweiler-Verbot ab 1. Januar 2025

19.12.2024

 

Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten.

 

In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind unter § 5 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.  

 

Mehr über das Rottweiler-Verbot erfahren Sie auf der Website Hunde des Veterinäramts.


Änderung Ausbildungspflicht Hunde

04.12.2024

 

Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (voraussichtlich am 1. Juni 2025) ändert sich die Ausbildungspflicht für Hunde. Für Ersthundehaltende gibt es einen theoretischen Kurs mit abschliessender Prüfung und neu müssen alle Hunde, egal ob gross oder klein, einen Ausbilungskurs besuchen.

 

Das Veterinäramt hat die Lernziele und die Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung sowie die Lernziele für die praktische Hundeausbildung festgelegt. In einem zweiten Schritt werden die Lernziele und Ausbildungsinhalte in einer Präsentation und in einem Booklet erläutert.

 

Mehr erfahren Sie hier.


Augen auf beim Hundekauf!

Der Schweizer Tierschutz STS hat zusammen mit dem BLV die Kampagne "Augen auf beim Hundekauf" lanciert.

Zur Kampagne BLV

hundekauf.ch


Reisen mit Hund

Wer mit seinem Hund auf Reisen geht, sollte sich frühzeitig um die Formalitäten kümmern. Für die Ausreise aus der Schweiz benötigen Hunde, Katzen und Frettchen mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt werden.


Folgendes sollte frühzeitig abgeklärt werden:
 

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip
  • Tollwutimpfung
  • Zecken-, Mücken- und Flohmittel
  • Maulkorb
  • Einreisebestimmungen für bestimmte Rassen

Geben Sie im BLV-Online-Tool "Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze" Ihr Zielort ein und erfahren Sie sogleich, welche Bestimmungen für Ihr Reiseland gelten!

 

Warum wird davon abgeraten, herumstreunende Hunde aus dem Ferienland mit nach Hause zu nehmen?
Das BLV bietet sämtliche Informationen rund um die Reise mit einem Heimtier.


Informationsbroschüren

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Keine_Angst_vor_Hunden_BLV_Broschüre_Dez
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